LEISTUNGEN FÜR DIENSTNEHMER

Mit uns sind Sie als Dienstnehmer sehr gut beraten

Wir beraten Sie kompetent in all Ihren steuerlichen Angelegenheiten und Fragestellungen rund um das Thema der Arbeitnehmerveranlagung – der sogenannte Steuerausgleich.

Mit unserem breiten Leistungsangebot für Privatpersonen unterstützen wir Sie gerne persönlich und individuellFür Privatpersonen ist die Durchführung des privaten Steuerausgleichs eine lästige Pflicht und die Erstellung gestaltet sich nicht immer einfach. Selbst wenn man des Deutschen mächtig ist, ist die Erstellung der Arbeitnehmerveranlagung sehr kompliziert und unverständlich, vor allem auch im Hinblick auf die sehr juristische und amtsdeutsche Formulierung, die nicht für jeden selbstverständlich ist. Hinzu kommen auch die steuerrechtlichen Aspekte, die sich fortlaufend durch zahlreiche Gesetze ändern.

Hier können Sie sich voll und ganz zurücklehnen, da wir Ihnen als kompetentes und zuverlässiges Team bei Ihren privaten Angelegenheiten mit Rat und Tat zur Seite stehen.

In folgenden Fällen können Sie sich Geld vom Finanzamt zurückholen:

  • Unterjähriger Beginn der Berufstätigkeit (zB. Karenz, Zivildienst, Grundwehrdienst)
  • Anspruch auf den Familienbonus
  • Es steht Ihnen ein Alleinverdiener/Alleinerzieherabsetzbetrag zu
  • Gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen für Kinder
  • Es steht Ihnen die Pendlerpauschale/Pendlereuro zu
  • Aus- bzw. Weiterbildung
  • Auswärtige Berufsausbildung von Kindern
  • Hohe Arzt-, Kur-,etc. Rechnungen (außergewöhnliche Belastungen)
  • Zugehörigkeit von folgenden Berufsgruppen: (Journalisten, Musiker, Hausbesorger, Heimarbeiter, Vertreter)
  • Aufgrund Ihrer geringen Bezüge haben Sie Anspruch auf “Negativsteuer”
    (zB. Lehrlinge, Teilzeitbeschäftigte, Ferialpraktikanten/innen…)

IMMER IM BLICK

Leistungen für Dienstnehmer

Holen Sie sich Ihr Geld zurück – es ist bis zu 5 Jahren rückwirkend möglich! Wir unterstützen Sie gerne bei der Geltendmachung sämtlicher steuerlichen Vorteile und Möglichkeiten. Wir wissen, worauf es ankommt und welche Ausgaben Sie wirksam machen können. Der Steuerausgleich ist nicht immer verpflichtend, wir informieren Sie persönlich und individuell.

Ihr weg zu uns

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf

Wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Sie haben eine konkrete Anfrage oder wünschen weitere Informationen?
Wenn auch Sie Hilfe in steuerlichen Angelegenheiten benötigen, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden – wir freuen uns auf Sie!
Mit Rat und Tat rund um Ihre Angelegenheiten, stehen wir Ihnen zur Verfügung. 
Unsere Erstberatung erhalten Sie unverbindlich und kostenfrei.